Achtung: Verpflichtende IG-L Plakette und Fahrverbote für Wien und Niederösterreich seit 1. Januar!!!!
Habe gerade eben vom ARBÖ erfahren, dass auch unsere Schätzchen von der IG-L Verordnung betroffen sind. Das gilt auch für Fahrzeuge die nicht in Ö (also z. B. in Deutschland) zugelassen sind - nur dass ein deutsches H-Kennzeichen bei uns nicht als Umweltzonenrelevant anerkannt wird - und eine österreichische Genehmigung kriegst du nicht...:
Für Fahrzeuge der Klasse N (LKW aller Gewichtsklassen, auch N1 bis 3,5t und Fiskal-LKW und Kleintransporter!) wurden ja bereits ab 01.07.2014 in Wien,Teilen Niederösterreichs u. Burgenlands abgasverhaltenabhängige Fahrverbote verhängt. Zudem müssen diese Fahrzeuge ab dem 01.01.2015 mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette gekennzeichnet sein. Diese dient der Exekutive als Erkennungszeichen der Abgasklasse. Fahrzeuge vor 1987 entsprechen der Klasse Euro 0 und erhalten keine Plakette! Wird man aber ohne oder mit falscher Plakette erwischt oder verstößt man gegen das Fahrverbot, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro. Kontrolliert und abgestraft wird rigoros!
Folgende Fahrzeuge sind derzeit betroffen:
Alle Fahrzeuge der Klasse N, unabhängig vom Fahrzeuggewicht - auch Kleintransporter, Geländewagen, Fiskal-LKW ..., wenn sie als LKW bzw. Sattelzug- und in Wien auch als Sattelkraftfahrzeuge - zugelassen sind.
Geplant ist - lt ARBÖ - übrigens auch die Kennzeichnungspflicht für PKW für 2016 bzw. 2017...!
Hiobsbotschaft für alle Besitzer älterer Fahrzeuge:
Ausnahmen (IG-L §14) gibt es nur für Einsatz- und Kommunalfahrzeuge, Werksverkehr, heeresfahrzeuge oder Fahrzeuge mit teuren Spezialaufbauten (allerdings für max. 36 Monate!). Für Oldtimer mit dem Eintrag "Historisches Fahrzeug" muss man bei der Landesregierung um eine Ausnahmegenehmigung ansuchten (Einzelfallprüfung!), der stattgegeben werden kann. Ganz besonders schwierig und teuer(!) wird es aber für Fahrzeuge vor Bj 1987, die bis dato noch nicht als "Historisches Fahrzeug" geführt sind. Sie müssen der Landesregierung vorgeführt und als "Historisches Fahrzeug" typisiert werden um anschließend so einer Ausnahmegenehmigung überhaupt beantragn zu können... Klingt einfach, aber kann ein wahrer Spießrutenlauf werden: der Eintrag „Historisches Fahrzeug“ in den Typen- und Zulassungsschein kann nämlich nur erfolgen, wenn das Fahrzeug exakt der Baujahrsausführung, und der Erhaltungsdefinition entspricht bzw. keine Umbauten (auch nicht eintragungspflichtige) die jünger als 30 Jahre sind beinhaltet (- und der Prüfer das auch so akzeptiert)... Das Fahrzeug selbst muss ebenfalls älter als 30 Jahre sein und zusätzlich in der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen (veröffentlicht im Eurotax-Verlag - Achtung: Nicht jedes Fahrzeug, welches älter ist als 30 Jahre, wird in die Liste aufgenommen!!!) oder Baujahr 1955 bzw. älter sein. Sollte die letzte Abmeldung mehr als 5 Jahre zurückliegen, so muss in den meisten Fällen das Fahrzeug vorher auch noch in die "zentrale Genehmigungsdatenbank" eingetragen werden.
Und dann geht‘s ans Eingemachte - die Überprüfung selbst! Man benötigt dazu bei der Prüfstelle der Landesregierung zumindest:
* Auszug aus der Eurotax-Liste der „Historischen Fahrzeuge“ (zum Unkostenbeitrag von 78 Euro bei Eurotax unter 01/ 33 23 000 - 440 erhältlich)
* Typenschein
* Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
* zumindest 2 Fotos von links vorne
* Besitznachweis und technisches Datenblatt des Fahrzeuges
* Lärm und Abgasgutachten (Es muss aus den Unterlagen auch das Betriebsgeräusch der für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Fahrgeräuschrichtlinie hervorgehen!)
Zusätzlich ist eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Landesprüfstelle erforderlich, bei der es nach §56a überprüft wird, und ob das Fahrzeug noch dem Originalzustand! und dem Erhaltungszustand 1 bis max. 3 entspricht.
Hierfür kann (und wird auch!) zusätzlich ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden. Die Entscheidung über die Beibringung zusätzlicher Nachweise obliegt der Genehmigungsbehörde. Die Kosten für den Eintrag selbst liegen, je nach Landesprüfstelle bei bis zu 300 Euro plus Anmeldegebühr. TIPP: Unbedingt bei der jeweiligen Landesprüfstelle vorher nachfragen, welche Unterlagen überhaupt wirklich akzeptiert werden.
Achtung: Die technische Prüfung entspricht rechtlich einer §56a Überprüfung und kann u. U. auch dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt und eingezogen wird!!! Fahrzeuge die ‘so gerade noch Zustand 3‘ erreichen werden trotz aufrechtem §57-Pickerl meistens gleich einmal ‘vorsorglich‘ abgestellt, bzw. dürfen sich dann weiteren §56 Überprüfungen stellen. Dazu reicht übrigens auch schon ein leicht ausgeblichenes Blinkercelon oder dergl...
Folgende Gebiete sind - derzeit - vom Fahrverbot betroffen:
Wien – gesamtes Bundesland
Das Sanierungsgebiet Wiener Umland: •im Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, Trautmannsdorf an der Leitha;
•im Bezirk Gänserndorf die Gemeinden Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf;
•im Bezirk Korneuburg die Gemeinden Bisamberg, Ernstbrunn, Großmugl, Hagenbrunn, Hausleiten, Korneuburg, Langenzersdorf, Sierndorf;
•im Bezirk Mödling die Gemeinden Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vösendorf, Wiener Neudorf;
•im Bezirk Wien Umgebung die Gemeinden Fischamend, Gerasdorf bei Wien, Himberg, Schwechat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing;
Burgenland – Durchfahrtsverbot gesamtes Bundesland
Ausweitungen (evtl. sogar auf das gesamte Bundesgebiet) der Umweltzonen sind bereits geplant.
Alles Liebe,
Hans
Achtung: Verpflichtende IG-L Plakette und Fahrverbote für Wi
- 319er-Hans
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- Registriert: 27.11.2007, 16:05
Re: Achtung: Verpflichtende IG-L Plakette und Fahrverbote für Wi
Morgen Hans Wir Planen im sommer mit unserem 319 Mikafa zum Gardasee durch Österreich zu Fahren betrifft uns diese Regelung auch bei der Durchreise ,Mfg Mani
- 319er-Hans
- Beiträge: 44
- Registriert: 27.11.2007, 16:05
Re: Achtung: Verpflichtende IG-L Plakette und Fahrverbote für Wi
Ich hoffe nicht,
lt. meinen Informationen gilt die Kennzeichnungspflicht vorerst nur für Ostösterreich bzw. die oben genannten Gebiete. das sieht auch der ÖAMTC so.
Ob das aber so bleibt oder die Zonen noch ausgeweitet werden kann ich nicht sagen. So weit ich weiß, gibt es auch für den Großraum Graz so ein Fahrverbot, aber da wirst Du vermutlich ja auch nicht durchkommen...
Alles Liebe,
Hans
lt. meinen Informationen gilt die Kennzeichnungspflicht vorerst nur für Ostösterreich bzw. die oben genannten Gebiete. das sieht auch der ÖAMTC so.
Ob das aber so bleibt oder die Zonen noch ausgeweitet werden kann ich nicht sagen. So weit ich weiß, gibt es auch für den Großraum Graz so ein Fahrverbot, aber da wirst Du vermutlich ja auch nicht durchkommen...
Alles Liebe,
Hans
