durch die doch ein wenig schmerzhaften spritpreise dachte ich nun - mal wieder - über die Möglichkeit einer Gasanlage nach. Kurz gesucht, Angebote eingeholt von nah und fern, und siehe da:
Seit meiner letzten Anfrage von Ende 2009 scheint sich ja ncohmals Einiges getan zu haben! Damals bekam ich zugesichert, das H nicht zu verlieren.
Jetzt fand ich diesen Artikel hier:
http://ticker.mercedes-benz-passion.com/allgemein/6786_autogas-mit-h-kennzeichen/
und das hier schrieb mir gestern der Anbeiter meines Vertrauens auf meine Frage hin:
Das Fahrzeug würde allerdings das H-Kennzeichen durch die Umrüstung auf LPG auf jeden Fall verlieren,
wenn man den LPG-Betrieb ins Fahrzeugschein eintragen möchte.[..]leider hat der Gesetzgeber dieses zu verantworten.
Bis vor einem Jahr war es kein Problem einen Oldtimer mit dem LPG Betrieb auszustatten.
Doch aufgrund der geringeren KFZ-Steuer für Oldtimer-Fahrzeuge möchte der Staat die Einbußen
wenigstens durch die höhere Mineralölsteuer einholen – das ist unsere Meinung.
Eine andere Erklärung kann es nicht geben.
Daher ist DEKRA und TÜV bei der Abnahme des LPG-Antriebes bei Oldtimern verpflichtet, das H-Kennzeichen wieder abzuerkennen.



hat von Euch schon jemand Erfahrung damit gemacht, also mit der eventuellen Aberkennung bereits eingetragene Anlagen, oder ist das einfach nur ein weiteres Kapitel inder ewigen Säbelrasselei Autogas vs. H?
Und: Wenn ich die Anlage nicht eintragen lassen möchte, wird die denn überhaupt vom Prüfer gefunden? Ich meine, der große Tank kommt unter die große Rücksitzbank, der Einfüllstutzen ebenfalls, ein Schlauch nach vorne, eine versteckte Anzeige, ein kleines Teil am Vergaser und gut ist....
Dieser Hickhack....



Danke Euch für Eure Erfahrungen damit!
Gun