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Personenbeförderungsschein.

Verfasst: 30.05.2015, 08:17
von Bully
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Diskussi ... _Klasse_C1

Habe obige Diskussion zum Thema Fahrgastbeförderung gefunden.
Interessant ist die Ausnahme Punkt 2.
Demnach dürften alle, die einen alten 3er Führerschein haben,
auch über 16 Personen befördern, wenn's nur privat ist.
Kennt jemand die tatsächliche juristisch korrekte Definition?
Ich dachte bisher, dass ohne Personenbeförderungsschein
grundsätzlich bei 8 Personen plus Fahrer Schluss ist.



Grüße Sven

Re: Personenbeförderungsschein.

Verfasst: 30.05.2015, 18:51
von Esslinger
Hallo Sven,
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat sich vor 4 Jahren einen Saurer-Bus aus den 50er Jahren zugelegt.
Um diesen alleine fahren zu dürfen genügte die Führerscheinklasse C.
Um ihn mit anderen Personen fahren dürfen musste er nochmal die Schulbank drücken und den Bus-Führerschein machen.
Aber soweit ich weiß, benötigte er keinen Personenbeförderungsschein, da er diese Vergnügungsfahrten nur privat und zum Vergnügen und nicht Gewerblich und mit Gewinnabsicht unternahm und heute noch unternimmt.
Gruß Andreas

Re: Personenbeförderungsschein.

Verfasst: 31.05.2015, 10:33
von Uwe
Über die Brücke würde ich nicht gehen! Fahrlehrer fragen, die kennen sich mit Fahrerlaubnisrecht aus. Gruß, Uwe

Re: Personenbeförderungsschein.

Verfasst: 31.05.2015, 10:50
von Esslinger
Sehr guter Vorschlag von Uwe!
Das würde ich auch machen.
Wer auch nochverlässliche Auskunft geben können müsste, wäre die Fuhrerscheinstelle auf dem örtlichen Landratsamt oder der TÜV.
Gruß Andreas