Zulassung von Behördenfahrzeugen

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Uwe
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Zulassung von Behördenfahrzeugen

Beitrag von Uwe »

Hallo Gemeinde , hätte da mal ne Frage: Wenn man sich ein Polizeifahrzeug ersteigert, bekommt man das ganz normal zugelassen (Farbe ist einheitlich grün, natürlich ohne Polizei-aufschrift, ohne Blaulicht, ohne Hoheitsabzeichen etc.), oder gibt es da irgendwelche Auflagen wegen der grünen Farbe, oder dem Erscheinungsbild,
oder ich-weiss-nicht-was???? Danke für eure Tips. Gruss, Uwe
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Thomas_
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Registriert: 17.12.2007, 12:48
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Re: Zulassung von Behördenfahrzeugen

Beitrag von Thomas_ »

2007 habe ich einen Opel-Blitz abnehmen lassen (als PKW).
Farbe wurde mit orange-weiß eingetragen, das war dieses grelle Rot mit weißen Kotflügeln.

Bei meinem 319 war es auch kein Problem.

Blaulichter müssen natürlich abgedeckt und Elektrik unterbrochen sein.

Glaube daher nicht, daß es hier ein Problem gibt, außer Du willst ihn als Polizeifzg. zulassen :)

Umschreibung in PKW (bis 3,5to / 9 Sitze / gewisse Länge) oder LKW müßte gehen - macht der TÜV.

Ich bin damals mit Fotos zum TÜV und habe den für diese Geschichten zuständigen Ing. einfach vorher gefragt, wie es sein soll.

Grüße
Thomas
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juerger
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Re: Zulassung von Behördenfahrzeugen

Beitrag von juerger »

Normalerweise werden solche Fahrzeuge zugelassen, sofern sie fahrtauglich sind und die üblichen TÜV-Kriterien erfüllen. Meines Wissens nach dürfen sie nur nicht Blaulicht, Folgetonhorn oder eben eine Aufschrift wie Polizei, Ambulanz etc. haben. Nur wegen der ähnlichen Farbe kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei der Zulassung Probleme gibt, wobei umlackieren auch nicht so schwierig ist und wenn man jemanden kennt, ist das auch gar nicht teuer 8)
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