HU alle 5 Jahre ?
Verfasst: 13.06.2008, 07:29
Wär doch Super !!
I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Die Prüfungsintervalle für Oldtimern mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre zu erweitern.
II. Begründung:
Gegenwärtig müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen so wie alle Pkw alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
(HU).
Die jährliche Durchschnittsfahrleistung eines Oldtimers beträgt nach einer repräsentativen Studie
der Federation Internationale Vehicules Anciens (FIVA) aus dem Jahr 2006 unter 2000 Kilometer.
Die Oldtimer befinden sich oft im Eigentum von fahrzeugtechnisch versierten Personen.
Deren Fahrzeuge werden in der Regel für Veranstaltungen genutzt, bei denen üblicherweise
eine technische Sicherheitsprüfung erfolgt. Erfahrungsgemäß ist die Mängelquote bei
Hauptuntersuchungen sehr gering. Oldtimer fallen darüber hinaus auch nicht durch Unfälle auf,
welche aus technischen Mängeln resultieren.
Dieser Umstand hat bereits mehrere europäische Staaten dazu veranlasst, die Intervalle für
Hauptuntersuchungen zu verlängern oder ganz abzuschaffen. In Dänemark müssen Oldtimer
alle acht und in Polen alle fünf Jahre zur Hauptuntersuchung. Belgien, Luxemburg und Schweden
haben die Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit einem Baujahr welches älter als 1950 ist
vollständig abgeschafft. Die Niederlande schreiben die Hauptuntersuchung nicht mehr für Fahrzeuge
vor, die Baujahr 1960 oder älter sind.
Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion ist die Erweiterung der Prüfintervalle von zwei
auf fünf Jahre ein Betrag zum Bürokratieabbau. Bei einer Verlängerung der Prüfungsintervalle
auf fünf Jahre ergibt sich eine durchschnittliche Fahrleistung von weniger als 10.000 Kilometern
von einer Hauptuntersuchung bis zur nächsten. Gewöhnlich werden die Fahrzeuge im Winter
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nicht bewegt und ohnehin im Frühjahr vom Halter oder einer Fachwerkstatt überprüft. Daraus
ergibt sich, dass die Verkehrssicherheit keinesfalls durch die geforderte Erweiterung der Prüfungsintervalle
leidet.
Berlin, den 3. Juni 2008
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion
I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Die Prüfungsintervalle für Oldtimern mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre zu erweitern.
II. Begründung:
Gegenwärtig müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen so wie alle Pkw alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
(HU).
Die jährliche Durchschnittsfahrleistung eines Oldtimers beträgt nach einer repräsentativen Studie
der Federation Internationale Vehicules Anciens (FIVA) aus dem Jahr 2006 unter 2000 Kilometer.
Die Oldtimer befinden sich oft im Eigentum von fahrzeugtechnisch versierten Personen.
Deren Fahrzeuge werden in der Regel für Veranstaltungen genutzt, bei denen üblicherweise
eine technische Sicherheitsprüfung erfolgt. Erfahrungsgemäß ist die Mängelquote bei
Hauptuntersuchungen sehr gering. Oldtimer fallen darüber hinaus auch nicht durch Unfälle auf,
welche aus technischen Mängeln resultieren.
Dieser Umstand hat bereits mehrere europäische Staaten dazu veranlasst, die Intervalle für
Hauptuntersuchungen zu verlängern oder ganz abzuschaffen. In Dänemark müssen Oldtimer
alle acht und in Polen alle fünf Jahre zur Hauptuntersuchung. Belgien, Luxemburg und Schweden
haben die Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit einem Baujahr welches älter als 1950 ist
vollständig abgeschafft. Die Niederlande schreiben die Hauptuntersuchung nicht mehr für Fahrzeuge
vor, die Baujahr 1960 oder älter sind.
Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion ist die Erweiterung der Prüfintervalle von zwei
auf fünf Jahre ein Betrag zum Bürokratieabbau. Bei einer Verlängerung der Prüfungsintervalle
auf fünf Jahre ergibt sich eine durchschnittliche Fahrleistung von weniger als 10.000 Kilometern
von einer Hauptuntersuchung bis zur nächsten. Gewöhnlich werden die Fahrzeuge im Winter
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nicht bewegt und ohnehin im Frühjahr vom Halter oder einer Fachwerkstatt überprüft. Daraus
ergibt sich, dass die Verkehrssicherheit keinesfalls durch die geforderte Erweiterung der Prüfungsintervalle
leidet.
Berlin, den 3. Juni 2008
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion