Seite 2 von 2

Verfasst: 19.06.2007, 13:56
von Elo
In Kürze bekomme ich eine weitere Abrechnung vom Finanzamt :shock:
Mit rund 40 Euro Steuerforderung für den 319.
Warum?
Ich habe den 319 wieder abgemeldet und muß daher nur einen Monat bezahlen.
Angemeldet wird er wieder im August oder September, für ein oder zwei Monate. Macht insgesamt 80-120 Euro Kfz-Steuer in diesem Jahr, also im Endeffekt nicht mehr als letztes Jahr.
Als Bonus für unsere Herren und Damen in Berlin habe ich gleichzeitig
noch einen von unseren Oldies abgemeldet, macht wieder 191 Euro weniger im Staatssäckel, bzw. dient zum Teil der Nachforderung für 2006.
Nicht zu vergessen die nicht zu bezahlende und ebenfalls erhöhte Versicherungssteuer.
Frau Merkel, sie wollen mehr Geld? :nono:
Von mir nicht. Soll doch jemand anderes so einen Blödsinn wie den Idiotentreff der Granken 8 in Heiligendamm finanzieren :baeh:

H-Zulassung

Verfasst: 19.06.2007, 22:49
von sonnenblume
Bekommst Du keine H-Zulassung? Oder zumindest so hingeschummelt?

Verfasst: 20.06.2007, 07:01
von Elo
H-Kennzeichen geht wenn dann nur hingeschummelt, da Ex-Feuerwehren umgebaut zum Wohnmobil nach Anforderungskatalog ausgeschlossen sind.
Aber wie es in Deutschland so ist muß man nur den richtigen kennen der trotzdem ein H verteilt. Nennt sich dann wohl Ermessensspielraum.
Ich habe aber auch keine Lust zum TÜV zu fahren wenn er nicht fällig ist.

Verfasst: 20.06.2007, 08:54
von Bodo
Wie läuft das eigentlich mit der Nachberechnung?

Wir haben unseren 319 ja im September letzten Jahres verkauft - aber das Gesetz gilt ja rückwirkend.

Bekomm ich jetzt im Nachhinein noch eine Rechnung vom Finanzamt oder gilt das nur, wenn das Fahrzeug bei Gesetzesbeschluß noch in meinem Besitz war?

Ist sowieso eine Riesenschweinerei, weil ich die Kiste ja sonst erst im März/April wieder angemeldet hätte.

Jaja, deutsches Steuerrecht - das wird nie auf einen Bierdeckel passen :roll: Vielleicht kann ich ja was mit dem Elfer verrechnen - der kostet immerhin schlappe 600 Euro Steuern - von April bis Oktober !!!! :evil: :evil: :evil:


Gruß, Bodo

Verfasst: 20.06.2007, 09:00
von Elo
Moin Bodo,
da wird wohl noch was kommen.
Hättest du doch wissen müßen!!!
Gut, das Finanzamt wußte es damals noch nicht
und die Politiker auch nicht
aber der dumme Michel kann sich sowas schließlich denken :shock:

Verfasst: 18.07.2007, 12:39
von Elo
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile
Bund der Steuerzahler rät zum Einspruch
Der Bund der Steuerzahler rät allen Wohnmobilbesitzern Einspruch gegen die erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einzulegen. Für den Einspruch muss unbedingt die Monatsfrist nach Erhalt des geänderten Kfz-Steuerbescheides eingehalten werden. Ein vom Bund der Steuerzahler entworfenes Musterschreiben steht hier als kostenfreier Download bereit. Der Bund der Steuerzahler wird in dieser Sache auch einen Musterprozess führen
Quelle:
www.steuerzahler.de

Verfasst: 19.07.2007, 18:24
von 319erUfi
Danke für den Tip, habe mir das Formular herunter geladen und werde es jetzt wegschicken.
Gruß Wolfram

Verfasst: 19.07.2007, 18:58
von Elo
Hallo Wolfram,
Hast du deinen Nachzahlungsbescheid für 2006 bekommen?
Ich warte immer noch darauf, ich kann aber gerne noch bis zum Sankt Nimmerleinstag darauf warten :wink:
Viele Grüße
Michael

Verfasst: 20.07.2007, 08:17
von esmeralda31
...Vielen, vielen Dank Michael!

Zwar habe ich noch keinen Steuerbescheid erhalten, aber mir das Musterschreiben bereits ausgedruckt.
Der Einspruch ist wirklich sehr gut geschriebn...

:hammer: Grüße von Bea

Verfasst: 20.07.2007, 23:35
von 319erUfi
Hi Michael,
am 25.06. hatte ich "Bescheid" bekommen, 880,- Euro darf ich zahlen, davon sind 400,- Euro Nachzahlung und wenn der Einspruch durch geht, bekomme ich 236,- Euro zurück. Bin mal gespannt.
Gruß Wolfram

Verfasst: 02.08.2007, 12:03
von esmeralda31
Hallo Allerseits!
Heute bekam ich diese Mail:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem haben Sie sich aus dem Internet von unserer Homepage www.steuerzahler.de ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile heruntergeladen. Wir möchten Sie in dieser Angelegenheit gerne auf dem laufenden halten.

Inzwischen liegen uns erste Reaktionen der Finanzämter auf die Einsprüche vor. Die Finanzämter fordern die Einspruchsführer demnach schriftlich auf, den Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen. Ansonsten werde der Einspruch voraussichtlich abschlägig beschieden.

In dieser Situation empfehlen wir Betroffenen, den Einspruch nicht zurückzunehmen, sondern das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ein entsprechender Mustertext ist als Anhang beigefügt. So können Sie Ihren Fall ohne großen Aufwand und ohne Kostenrisiko offen halten, sofern sich das Finanzamt auf das Ruhen des Verfahrens einläßt. Ein Anspruch besteht darauf allerdings nicht.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bund der Steuerzahler
Schleswig-Holstein e.V."

...viele Grüße von Bea