Frage zum H-Kennzeichen
- fnerstheimer
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- Registriert: 06.05.2010, 16:33
Frage zum H-Kennzeichen
hallo,
da sich jetzt der Traum vom 319 vielleicht schneller als erwartet erfüllt, habe ich eine Frage zur Zulassung.
Was ist mit der H-Zulassung, wenn der Wagen schon mehr oder weniger so umgebaut ist, dass man den Originalzustand nicht mehr sicher herstellen kann ? Wie weit darf ich den Wagen innen und aussen modifizieren, ohne dass es Probleme mit dem H-Kennzeichen gibt ?
Grund für meine Anfrage ist, dass ich mitten in einer Umweltzone wohne, und einen 319-er ohne H-Kennzeichen legal nicht mehr besitzen darf.
danke und Gruß
Frank
da sich jetzt der Traum vom 319 vielleicht schneller als erwartet erfüllt, habe ich eine Frage zur Zulassung.
Was ist mit der H-Zulassung, wenn der Wagen schon mehr oder weniger so umgebaut ist, dass man den Originalzustand nicht mehr sicher herstellen kann ? Wie weit darf ich den Wagen innen und aussen modifizieren, ohne dass es Probleme mit dem H-Kennzeichen gibt ?
Grund für meine Anfrage ist, dass ich mitten in einer Umweltzone wohne, und einen 319-er ohne H-Kennzeichen legal nicht mehr besitzen darf.
danke und Gruß
Frank
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Hallo Frank,
schön, wenn das mit dem 319 klappt.
Was das H-Kennzeichen anbelangt, so ist ein modifizierter 319 sicherlich streng genommen nicht H-fähig. Was ich aber bislang so mitbekommen habe hängt das in erster LInie vom Prüfer ab. Wenn ich an Michales Feuerwehr denke, die ganz klar zum Wohnmobil umgebaut wurde und ein H hat, so sollte da doch so einiges möglich sein. Du musst halt einen DIr freundlich gesonnenen Prüfer finden. Schließe Dich doch mal mit Michael (Elo, Admin) kurz, der wird da sicher mehr zu sagen können.
Hast Du schon einen 319er im Blick? Bilder!!! wir sind neugierig.
Viel Erfolg, Gruß,
Christian
schön, wenn das mit dem 319 klappt.
Was das H-Kennzeichen anbelangt, so ist ein modifizierter 319 sicherlich streng genommen nicht H-fähig. Was ich aber bislang so mitbekommen habe hängt das in erster LInie vom Prüfer ab. Wenn ich an Michales Feuerwehr denke, die ganz klar zum Wohnmobil umgebaut wurde und ein H hat, so sollte da doch so einiges möglich sein. Du musst halt einen DIr freundlich gesonnenen Prüfer finden. Schließe Dich doch mal mit Michael (Elo, Admin) kurz, der wird da sicher mehr zu sagen können.
Hast Du schon einen 319er im Blick? Bilder!!! wir sind neugierig.
Viel Erfolg, Gruß,
Christian
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Hallo Frank,
Wie Christian scon schreibt hängt alles vom Prüfer ab, der eine will alles hundert Prozent Original, der Nächste hat auch keine Probleme mit Veränderungen...
Der Anforderungskatalog ist kein Gesetz sondern nur eine Arbeitsanweisung für den Prüfer.
So werden Umbauten einmal nur in den ersten zehn Jahren nach Baujahr genehmigt, ein anderes mal müssen sie 20 Jahre alt sein oder auch vor 20 Jahren möglich gewesen sein.
Im Moment wird über einen BMW 328 mit Kammkarosserie diskutiert der erst vor kurzem komplett von BMW nachgebaut wurde und ein H-Kennzeichen besitzt.
Streng nach Definition des TÜVs ist das H-Kennzeichen nicht korrekt.
Zum Innenausbau: dieser kann ja als Ladung definiert werden und Ladungssicherung ist ja heute sehr wichtig und mit ein paar Schrauben ist dem genüge getan.
Als Lackierung ist im allgemeinen maximal eine Zweifarbenlackierung und eine historisch korrekte Beschriftung zulässig.
Allerdings hatte mein Bruder mal wegen einer Hippieoptik für seinen T1-Bulli nachgefragt.
Der Prüfer meinte wenn dieses eine professionelle Airbrushlackierung wäre, würde er es zulassen.
Da bleibt natürlich die Frage welcher Hippie früher mal eine Pistole zum bemalen benutzt hat
Zurück zu meinem 319, der Prüfer verlangte Nachweise das es auf Basis des 319 Wohnmobile gab.
Dies konnte ich durch Fotos von Mikafa-Wohnmobilen nachweisen. Desweiteren hatte ich einige Fotos von ehemaligen Feuerwehren mit eindeutigem Wohnmobilumbau und H-Kennzeichen, somit stand dem H nichts mehr im Wege.
Gruß
Michael
Wie Christian scon schreibt hängt alles vom Prüfer ab, der eine will alles hundert Prozent Original, der Nächste hat auch keine Probleme mit Veränderungen...
Der Anforderungskatalog ist kein Gesetz sondern nur eine Arbeitsanweisung für den Prüfer.
So werden Umbauten einmal nur in den ersten zehn Jahren nach Baujahr genehmigt, ein anderes mal müssen sie 20 Jahre alt sein oder auch vor 20 Jahren möglich gewesen sein.
Im Moment wird über einen BMW 328 mit Kammkarosserie diskutiert der erst vor kurzem komplett von BMW nachgebaut wurde und ein H-Kennzeichen besitzt.
Streng nach Definition des TÜVs ist das H-Kennzeichen nicht korrekt.
Zum Innenausbau: dieser kann ja als Ladung definiert werden und Ladungssicherung ist ja heute sehr wichtig und mit ein paar Schrauben ist dem genüge getan.
Als Lackierung ist im allgemeinen maximal eine Zweifarbenlackierung und eine historisch korrekte Beschriftung zulässig.
Allerdings hatte mein Bruder mal wegen einer Hippieoptik für seinen T1-Bulli nachgefragt.
Der Prüfer meinte wenn dieses eine professionelle Airbrushlackierung wäre, würde er es zulassen.
Da bleibt natürlich die Frage welcher Hippie früher mal eine Pistole zum bemalen benutzt hat
Zurück zu meinem 319, der Prüfer verlangte Nachweise das es auf Basis des 319 Wohnmobile gab.
Dies konnte ich durch Fotos von Mikafa-Wohnmobilen nachweisen. Desweiteren hatte ich einige Fotos von ehemaligen Feuerwehren mit eindeutigem Wohnmobilumbau und H-Kennzeichen, somit stand dem H nichts mehr im Wege.
Gruß
Michael
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Entscheidend ist einzig der Prüfer, fahr zu verschiedenen Prüfstellen, stell das Fahrzeug vor und frag ob es geht, an der dritten Prüfstelle hast du bestimmt schon 5 oder sechs verschieden Ansichten dazu. Dann such dir den Weg des geringsten Wiederstands.
Gruß Wolfram
Gruß Wolfram
goforgold
- fnerstheimer
- Beiträge: 5
- Registriert: 06.05.2010, 16:33
erstmal vielen Dank für Eure Tipps ...
... ich denke darüber nach, den 319 von janko vor dem Schlachten zu retten, und versuche, nächste Woche einen Stellplatz aufzutreiben. Wenn hier noch jemand eine Idee hat, bin ich für jeden Tipp dankbar. Der Stellplatz sollte idealerweise irgendwo an der südlichen Grenze zum Münsterland liegen, weil wir im Herbst nach Cappenberg ( bei Lünen, Werne, 20km von Dortmund weg ) ziehen.
Gruß Frank
Gruß Frank
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Hallo Frank,vielleicht irre ich jetzt auch,meine aber gelesen zu haben daß Du auch im VDH bist.Sollte es so sein,dann nehm doch mal Kontakt zum Thomas Fink,der sich im VDH um Tüv-Angelegenheiten kümmert und dort auch sehr bewandert,und zusätzlich der Szene sehr gut gesonnen ist , auf,um ihm deine Sache dar zu stellen.Wünsche Dir vorab schonmal viel Erfolg.
Viele Grüße aus MG
Markus
Viele Grüße aus MG
Markus
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Hallo
Ich war heute beim TÜV und hatte keine Chance.
Mein 319er wurde nach 1jähriger Restauration das H-Kennzeichen verweigert, aus den bekannten Gründen. Gasumbau vor 5 Jahren und ein Hochdach das nicht zeitgemäss ist. Das Hochdach ist zwar schon mind. 20 Jahre alt, der TÜV hat aber seine Probleme damit und Gas geht garnicht, wenn nicht schon vor 50 Jahren das Fahrzeug mit Gas gebaut wurde.
Da ich in einer Umweltzone wohne, kann ich nicht mal zu mir nach Hause fahren.
Was nun ???
Ich habe bis jetzt noch keinen Prüfer gehört, der mir etwas anderes gesagt hätte. Wo wohnen die kulanten Prüfer (bitte melden)oder kennt jemand einen, dem man Bilder vorab schicken könnte. Bevor ich noch mehr Geld vesenke, würde ich gerne den Prüfer vorher sprechen wollen.
Hat jemand einen guten Rat?
Viel Spass beim Treffen
Peter
Ich war heute beim TÜV und hatte keine Chance.
Mein 319er wurde nach 1jähriger Restauration das H-Kennzeichen verweigert, aus den bekannten Gründen. Gasumbau vor 5 Jahren und ein Hochdach das nicht zeitgemäss ist. Das Hochdach ist zwar schon mind. 20 Jahre alt, der TÜV hat aber seine Probleme damit und Gas geht garnicht, wenn nicht schon vor 50 Jahren das Fahrzeug mit Gas gebaut wurde.
Da ich in einer Umweltzone wohne, kann ich nicht mal zu mir nach Hause fahren.
Was nun ???
Ich habe bis jetzt noch keinen Prüfer gehört, der mir etwas anderes gesagt hätte. Wo wohnen die kulanten Prüfer (bitte melden)oder kennt jemand einen, dem man Bilder vorab schicken könnte. Bevor ich noch mehr Geld vesenke, würde ich gerne den Prüfer vorher sprechen wollen.
Hat jemand einen guten Rat?
Viel Spass beim Treffen
Peter
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Mit dem Gasumbau wird es wohl fast unmöglich ein H zu bekommen.
Dies wurde von Frau Merkel und Co so beschlossen.
Unsere Regierung ist der Meinung das zweimal Steuern sparen nicht geht.
Also entweder H oder Gas, auch wenns für die Umwelt besser ist.
Dies wurde von Frau Merkel und Co so beschlossen.
Unsere Regierung ist der Meinung das zweimal Steuern sparen nicht geht.
Also entweder H oder Gas, auch wenns für die Umwelt besser ist.
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Bau die Gasanlage raus, und kümmere die erst einmal ums H-Kennzeichen, was ist das denn für ein spektakuläres Hochdach, wenn es wirklich scheiße aussieht nimms runter, sieht es gut aus und Umbau nachweislich älter als 20 Jahre sollte es eigentlich gehen. Ich glaube fast, wir sollten vom Club aus eine Geschäftsstelle in Holland gründen und alle 319er darüber anmelden.
Blöde Idee ne.
Gruß Wolfram
Gruß Wolfram
goforgold
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Habe mir gerade dein Bild angesehen, das ist ja nichtmal ein Hochdach sondern ein Austelldach, das sollte eigentlich machbar sein. Heißt es gibt 319er, die damit ein H-Kennzeichen erhalten haben, vielleicht sollten die dir mal eine PN mailen, wie das funktioniert hat.
Gruß Wolfram
Gruß Wolfram
goforgold
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Hallo
Die Sache mit der Gasanlage ist nicht so einfach. Der Einbau hat mich knappe 2000€ gekostet. Ich könnte mir nur vorstellen, den Tank vor der Prüfung auszubauen und zu behaupten das die Gasanlage entfernt wurde. H-Kennzeichen bekommen und anschließend den Tank wieder einbauen. Von Außen sieht das sowieso keiner. Einziger Nachteil wäre das Prozedere alle 2 Jahre zu wiederholen und strenggenommen illegal mit nicht eingetragenem Gasantrieb zu fahren
ich glaube das Risiko möchte ich nicht eingehen.
Oder meinst du, einmal H und danach kann ich einfach die Gasanlage wieder eintragen lassen. Ich denke da beisst sich der Hund oder Katze in den eigenen Schwanz.
Für das Hubdach wäre ich für Infos zur Zulassung interessiert. Beim Hersteller habe ich schon mal nach dem Produktionsjahr nachgefragt. Mal schauen was der zu erzählen hat.
Das Hubdach ist jetzt auch nicht meine erste Wahl, aber für eine Womo-Zulassung brauche ich eine Stehhöhe von 1,70m.
Und eine Womo- Zulassung brauche ich da der Prüfer keinen geschlossenen Kasten LKW abnimmt, wegen den Einbauten.
Ich denke ich werde einfach so wie bisher weiterfahren und abwarten bis Sie mich das erste Mal erwischen. Umweltplakete hin oder her.
Über eine Zulassung in der Schweiz habe ich auch schon nachgedacht. Ist aber auch nicht einfach und kostet wieder einige Franken.
Wie man es dreht es wird nichts Rundes daraus
Grüße
Peter
Die Sache mit der Gasanlage ist nicht so einfach. Der Einbau hat mich knappe 2000€ gekostet. Ich könnte mir nur vorstellen, den Tank vor der Prüfung auszubauen und zu behaupten das die Gasanlage entfernt wurde. H-Kennzeichen bekommen und anschließend den Tank wieder einbauen. Von Außen sieht das sowieso keiner. Einziger Nachteil wäre das Prozedere alle 2 Jahre zu wiederholen und strenggenommen illegal mit nicht eingetragenem Gasantrieb zu fahren
ich glaube das Risiko möchte ich nicht eingehen.
Oder meinst du, einmal H und danach kann ich einfach die Gasanlage wieder eintragen lassen. Ich denke da beisst sich der Hund oder Katze in den eigenen Schwanz.
Für das Hubdach wäre ich für Infos zur Zulassung interessiert. Beim Hersteller habe ich schon mal nach dem Produktionsjahr nachgefragt. Mal schauen was der zu erzählen hat.
Das Hubdach ist jetzt auch nicht meine erste Wahl, aber für eine Womo-Zulassung brauche ich eine Stehhöhe von 1,70m.
Und eine Womo- Zulassung brauche ich da der Prüfer keinen geschlossenen Kasten LKW abnimmt, wegen den Einbauten.
Ich denke ich werde einfach so wie bisher weiterfahren und abwarten bis Sie mich das erste Mal erwischen. Umweltplakete hin oder her.
Über eine Zulassung in der Schweiz habe ich auch schon nachgedacht. Ist aber auch nicht einfach und kostet wieder einige Franken.
Wie man es dreht es wird nichts Rundes daraus
Grüße
Peter
Re: Frage zum H-Kennzeichen
ich hatte es schonmal gepostet, ist wohl untergegangen:
Bei der GTUE gefunden:
(So ein undurchdachter Krampf: da wird selbst einer 30 Jahre alten überholten Gasanlage die Originalität abgesprochen. Wenn man das weiterdenkt, sollte das für jedes Teil, das jünger ist als 30 Jahre, gelten, oder?
Eine überholte Lenkung ist ja nicht mehr original...
Und wenn ich gar einen neuen Bramsschlauch einbaue, ist das ja keine 30 jahre her
)
Lest selbst:
Entweder Autogas oder H-Kennzeichen
27.11.2009
Doppelte Subventionen sind ausgeschlossen
[GTUE] In den vergangenen Jahren ist es aufgrund gestiegener Energiepreise zunehmend attraktiv geworden, Fahrzeuge auf Autogas umzurüsten und beim Treibstoff Kosten einzusparen. Aber wie verhält sich das bei Oldtimern? Nein sagt der Gesetzgeber. Entweder Autogas oder H-Kennzeichen.
Irgendwie verständlich hier eine Doppelsubvention vermeiden zu wollen, denn das H-Kennzeichen steht unter anderem auch für einen reduzierten einheitlichen Steuersatz von 192,00 EUR. Ganz findige argumentieren dann den Wunsch nach Autogas im Oldtimer mit dem Hinweis, das es diese Anlagen bereits vor 30 Jahren gegeben habe. Konsequenterweise wäre also ein Oldtimer mit H-Kennzeichen und einer Gasanlage möglich. Theoretisch ja, aber!
Zum einen hat der Gesetzgeber im Jahre 2006 die Vorschrift für Gasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen neugefaßt. Die Regelung vereinfacht die Genehmigung, den Einbau und die Prüfung von Gasanlagen und Gasnachrüstsystemen. Zum anderen gab der Arbeitskreis "Gas" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hier weitere Anregungen, die den Betrieb einer Gasanlage sicherer machen. Zu diesem Arbeitskreis gehörten Vertreter des Ministeriums, der Fahrzeughersteller und -importeure, der Fahrzeugüberwacher und des Kfz-Gewerbes. Der Arbeitskreis blieb auch nach der Gesetzesnovelle aktiv, um Antworten auf Fragen zu geben, die sich in der Praxis stellen. Eine dieser Fragen betrifft die Installation von Gasanlagen in historisch zugelassenen Oldtimern. Und hier sind es genau zwei klare Regeln, die das ausschließen.
Regel 1 besagt, das die Umrüstung eines Oldtimers auf Autogas zwar technisch möglich ist, aber mit dem Einbau einer genehmigten Neuanlage verliert das Fahrzeug seine historische Originalität. Der §23 Oldtimerbegutachtung gibt hier klare Vorgaben. Die Änderung der Art der Gemischaufbereitung verstößt gegen die Kernidee der historischen Zulassung, die verlangt, ein Oldtimer müsse „weitestgehend dem Originalzustand" entsprechen. Der Einbau einer Autogas-Anlage führt daher grundsätzlich zum Erlöschen der „Oldtimer-Anerkennung“.
Regel 2 berücksichtig zwar, das es bereits vor 30 Jahren Autogasanlagen gab, aber welcher Wagen – sei es ein Garagenfund oder frisch restaurierter Wagen – kann mit einer 30 Jahre alten Autogasanlage aufwarten. Das verbietet schon die Vorschrift über den Einbau und die Prüfung von Gasanlagen und Gasnachrüstsystemen. In der Regel müssen Autogas-Anlagen alle 10 Jahren vollständig überprüft werden. Undichte Tanks, schadhafte Leitungen oder marode Bauteile müssen gegen zugelassene Bauteile ausgetauscht werden. Und wer einen 30 Jahre alten Oldtimer mit Gasanlage wieder auf die Straße bringen will, sollte sich darüber im klaren sein, das die Anlage generalüberholt – also in den wesentlichen Bauteilen neu ausgelegt sein muss. Und schon sind wir wieder beim Thema Originaltät. Auch hier gilt – neue Autogasanlagen oder generalüberholte entsprechen nicht mehr dem Original.
Auf den Punkt gebracht: H-Kennzeichen und Umrüstung auf Gas schließen sich aus. Generell muss jedes Mal bei einer HU geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Beibehaltung des H-Kennzeichens gegeben sind. Das Untersuchungsprotokoll enthält den Prüfpunkt „Oldtimer-Einstufung nicht mehr zutreffend“. Wenn der Prüfer eine neu installierte Gasanlage vorfindet, wird er an dieser Stelle das Häkchen setzen. Eine Plakette bleibt dem Fahrzeug verwehrt. Der Halter eines Oldtimers muss sich also entscheiden, wo er sparen möchte: bei der Steuer oder beim Treibstoff – so sieht es das Verkehrsministerium.
Bei der GTUE gefunden:
(So ein undurchdachter Krampf: da wird selbst einer 30 Jahre alten überholten Gasanlage die Originalität abgesprochen. Wenn man das weiterdenkt, sollte das für jedes Teil, das jünger ist als 30 Jahre, gelten, oder?
Eine überholte Lenkung ist ja nicht mehr original...
Und wenn ich gar einen neuen Bramsschlauch einbaue, ist das ja keine 30 jahre her
Lest selbst:
Entweder Autogas oder H-Kennzeichen
27.11.2009
Doppelte Subventionen sind ausgeschlossen
[GTUE] In den vergangenen Jahren ist es aufgrund gestiegener Energiepreise zunehmend attraktiv geworden, Fahrzeuge auf Autogas umzurüsten und beim Treibstoff Kosten einzusparen. Aber wie verhält sich das bei Oldtimern? Nein sagt der Gesetzgeber. Entweder Autogas oder H-Kennzeichen.
Irgendwie verständlich hier eine Doppelsubvention vermeiden zu wollen, denn das H-Kennzeichen steht unter anderem auch für einen reduzierten einheitlichen Steuersatz von 192,00 EUR. Ganz findige argumentieren dann den Wunsch nach Autogas im Oldtimer mit dem Hinweis, das es diese Anlagen bereits vor 30 Jahren gegeben habe. Konsequenterweise wäre also ein Oldtimer mit H-Kennzeichen und einer Gasanlage möglich. Theoretisch ja, aber!
Zum einen hat der Gesetzgeber im Jahre 2006 die Vorschrift für Gasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen neugefaßt. Die Regelung vereinfacht die Genehmigung, den Einbau und die Prüfung von Gasanlagen und Gasnachrüstsystemen. Zum anderen gab der Arbeitskreis "Gas" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hier weitere Anregungen, die den Betrieb einer Gasanlage sicherer machen. Zu diesem Arbeitskreis gehörten Vertreter des Ministeriums, der Fahrzeughersteller und -importeure, der Fahrzeugüberwacher und des Kfz-Gewerbes. Der Arbeitskreis blieb auch nach der Gesetzesnovelle aktiv, um Antworten auf Fragen zu geben, die sich in der Praxis stellen. Eine dieser Fragen betrifft die Installation von Gasanlagen in historisch zugelassenen Oldtimern. Und hier sind es genau zwei klare Regeln, die das ausschließen.
Regel 1 besagt, das die Umrüstung eines Oldtimers auf Autogas zwar technisch möglich ist, aber mit dem Einbau einer genehmigten Neuanlage verliert das Fahrzeug seine historische Originalität. Der §23 Oldtimerbegutachtung gibt hier klare Vorgaben. Die Änderung der Art der Gemischaufbereitung verstößt gegen die Kernidee der historischen Zulassung, die verlangt, ein Oldtimer müsse „weitestgehend dem Originalzustand" entsprechen. Der Einbau einer Autogas-Anlage führt daher grundsätzlich zum Erlöschen der „Oldtimer-Anerkennung“.
Regel 2 berücksichtig zwar, das es bereits vor 30 Jahren Autogasanlagen gab, aber welcher Wagen – sei es ein Garagenfund oder frisch restaurierter Wagen – kann mit einer 30 Jahre alten Autogasanlage aufwarten. Das verbietet schon die Vorschrift über den Einbau und die Prüfung von Gasanlagen und Gasnachrüstsystemen. In der Regel müssen Autogas-Anlagen alle 10 Jahren vollständig überprüft werden. Undichte Tanks, schadhafte Leitungen oder marode Bauteile müssen gegen zugelassene Bauteile ausgetauscht werden. Und wer einen 30 Jahre alten Oldtimer mit Gasanlage wieder auf die Straße bringen will, sollte sich darüber im klaren sein, das die Anlage generalüberholt – also in den wesentlichen Bauteilen neu ausgelegt sein muss. Und schon sind wir wieder beim Thema Originaltät. Auch hier gilt – neue Autogasanlagen oder generalüberholte entsprechen nicht mehr dem Original.
Auf den Punkt gebracht: H-Kennzeichen und Umrüstung auf Gas schließen sich aus. Generell muss jedes Mal bei einer HU geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Beibehaltung des H-Kennzeichens gegeben sind. Das Untersuchungsprotokoll enthält den Prüfpunkt „Oldtimer-Einstufung nicht mehr zutreffend“. Wenn der Prüfer eine neu installierte Gasanlage vorfindet, wird er an dieser Stelle das Häkchen setzen. Eine Plakette bleibt dem Fahrzeug verwehrt. Der Halter eines Oldtimers muss sich also entscheiden, wo er sparen möchte: bei der Steuer oder beim Treibstoff – so sieht es das Verkehrsministerium.
Re: Frage zum H-Kennzeichen
Hallo
Danke für die Info.
Hier ein Bild vom nicht H würdigen 319er.
Viele Grüße
Peter
Danke für die Info.
Hier ein Bild vom nicht H würdigen 319er.
Viele Grüße
Peter
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