HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Hier soll alles rund um den 319 rein
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marion von der henriette
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von marion von der henriette »

:roll: mannoman was für ein geschichte!!!
und welch eine ironie das nach 3000 km ohne panne in croatien sowas in berlin passieren kann! :Wandhauer: :Wandhauer: :Wandhauer:
na ja ,ich wünsche euch einen schneller erholung!
marion.
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Olli
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Olli »

Hallo Frida,
Kopf hoch aus Berlin.
Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem mit den grün/weißen, als ich mit meinem B Manta unterwegs war. Bei ner kleinen Verkehrskontrolle haben die alles auseinander genommen und kontrolliert :crazy: . Es war so ein GSI mit vollem Progamm ( Alus, Spoiler, tiefer, Sportauspuff, Recarositze, Sportlenkrad.... usw.) aber alles eingetragen und Original OPEL. Die waren vielleicht sauer das sie nach über einer Stunde keine Beanstandung finden konnten :klatsch: . Und den Motor hatten sie zum Glück nicht zerlegt :scheinheilig: .

Seit dem bin etwas vorsichtiger im Stadtverkeht unterwegt.

Nur die Laune nicht verderben lassen und bring die Gute wieder auf die Straße.

Viele Grüße
Olli
LF Frieda 67
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von LF Frieda 67 »

Moin!

naja, wenn ich erstmal die Strafe bekomme mit den Abschleppkosten und dem ganzen Kram, werd ich sicher nochmal doll schlechte Laune bekommen. Aber was solls, da muß ich jetzt durch! Heute wird Freida-Schatz in die Heimat geholt (hoffentlich stressfrei) und dann sehen wir weiter!

vielen dank euch allen für die Anteilnahme! Wenn alles gut geht und ich im Herbst noch ein paar Euronen übrig habe für Kurzzeitkennzeichen, dann komm ich mal zum Treffen mit der alten Dame.
Bis dahin, vielen Dank nochmal für eure Anteilnahme und die tröstenden Worte. Ein gutes hat das ganze: Ich kann endlich mal wieder meionen barkas fahren, juchuu :klatsch:

Bis die Tage, Kolleginnen und Kollegen :D
LF Frieda 67
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von LF Frieda 67 »

@marion

kann es sein, das wir uns mal auf der B96 zwischen Fürstenberg und Neustrelitz begegnet sind? Das war vor ca 5 Wochen. Ein grüner 319 mit nem wohnwagen hinten drauf, davon gibts doch nich soo viele...Ich war auf dem Weg in Richtung Berlin..

Gruß Phil
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Thomas_
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Thomas_ »

Hallo,

ich kann das einfach nicht glauben, was hierzulande passiert, aber wenn ich mir Beitrag 5 in folgendem Thread ansehe, geht es ja noch 'besser'
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=2772

Thomas
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schrat
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von schrat »

Thomas_ hat geschrieben:Hallo,

ich kann das einfach nicht glauben, was hierzulande passiert, aber wenn ich mir Beitrag 5 in folgendem Thread ansehe, geht es ja noch 'besser'
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=2772

Thomas


Hi Thomas_
macht nix, man kann sich ja, wenn einem sowas angetan wird, seit heute wieder bundesweit egal wo neben seiner Karre abfüllen, sofern man was passendes dabei hat....http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,638879,00.html Faan kann man ja sowieso nich mehr...
Mit breitem Gruß
Frank
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schrat
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von schrat »

schrat hat geschrieben:
Thomas_ hat geschrieben:Hallo,

ich kann das einfach nicht glauben, was hierzulande passiert, aber wenn ich mir Beitrag 5 in folgendem Thread ansehe, geht es ja noch 'besser'
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=2772

Thomas


Hi Thomas_
macht nix, man kann sich ja, wenn einem sowas angetan wird, seit heute wieder bundesweit egal wo neben seiner Karre abfüllen, sofern man was passendes dabei hat....http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,638879,00.html
Faan daaf man ja sowieso nich mehr...
Mit breitem Gruß
Frank
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Thomas_
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Thomas_ »

noch was Interessantes:
Quelle: http://www.doppel-wobber.de/wbb2/thread ... siert.html

"Aber erst einmal etwas grundsätzliches: Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen gehören nicht in den Straßenverkehr. Hieran gibt es keinen Zweifel. Für nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben erlassen wie hier zu verfahren ist. Zunächst muss erst einmal festgestellt werden ob Mängel (gering oder erheblich) oder sogar Verkehrsunsicherheit vorliegt. Hierfür sagt die Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes:

Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist.

Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen

Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Hier geht die Willkür der beteiligten Personen schon los. Oft wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Auf den Betroffenen kommen dann meist hohe Kosten zu. Aus dem Verkehr darf ein Fahrzeug nur dann gezogen werden, wenn Verkehrsunsicherheit oder eine große Umweltbelastung vorliegt. Typische Mängel, die eine hohe Umweltbelastung hervorrufen sind im allgemeinen hoher Öl- oder Kraftstoffverlust oder erheblich Lärmbelästigung.

Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Oft wird Verkehrsunsicherheit auf Grund der Umbaumaßnahmen begründet. Und hier werden die meisten Fehlentscheidungen getroffen. Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B

-Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses

-Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der
Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind

Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.

Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht.

Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor.

Wie darf die Polizei nun vorgehen wenn Mängel festgestellt werden:

Hierzu ist dem Halter eine gemäß §17 StVZO Frist zu setzen um die Mängel zu beheben. In der Praxis wird dies durch Ausstellen einer Mängelkarte bewerkstelligt. In dieser ist dann die Beseitigung der Mängel durch TÜV oder DEKRA bestätigen zu lassen. Versäumt der Halter die Frist wird von seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Zwangsabmeldung des Fahrzeuges eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist meines Erachten sehr gut und ist auch rechtsstaatlich. Dummerweise wird gegen den Fahrer und den Halter eventuell noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Aber auch das ist im Sinne unserer rechtsstaatlichen Ordnung.

Öfters konnte aber auch folgende Verfahrensweise festgestellt werden.

Die Polizeibeamten bedienen sich der Hilfe eines Sachverständigen. Meist handelt es sich hier um Mitarbeiter von DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstige Organisationen. In §17 StVZO steht geschrieben, dass ein Sachverständigengutachten zur Hilfe genommen werden kann. So weit so gut. Gemäß der Gebührenordnung im Straßenverkehr gibt es auch eine Gebühr. In der Anlage zu §1 der GebOSt Gebühren-Nr. 499 steht geschrieben: Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen für Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 erhoben werden. Letztendlich wird hier ausgesagt, dass Überprüfung nach §17 StVZO quasi identisch mit der Hauptuntersuchungsgebühr (ca. 45 Euro für PKW) einzustufen sind. Diese Untersuchungsart ist auch für die Feststellung der Mängeleinstufung vollkommen ausreichend. Ich konnte einen Blick in die Gebührenordnung der DEKRA nehmen und hier sind §17-Untersuchung mit den Hauptuntersuchunsgebühren gleichgestellt. Was erlaubt ist, ist der übliche Zuschlag für Feiertage und Nachtarbeit (Gebühren-Nr. 460, max. 120 Prozent). Aber bei diesen nächtlichen Kontrollen werden jedoch meist formlose freiwirtschaftliche Gutachten erstellt, die die Hauptuntersuchungsgebühr um ein mehrfaches übersteigen. Hier liegt nach meiner Rechtsauffassung eine dermaßen hohe Unverhältnismäßigkeit vor, dass ich schon von Betrug sprechen möchte. Hinzu kommt noch der Verdacht, dass dann eine Verkehrsunsicherheit herbeigeredet wird, nur um die hohe Gebühr zu rechtfertigen. Von Unbefangenheit und Neutralität kann dann schon längst nicht mehr gesprochen werden.

Wie sollt ihr euch nun verhalten:

1. Fall: Die Polizei hat Mängel festgestellt, die Mängelkarte ausgestellt und eventuell Anzeige erstattet.



Ob die Mängel berechtigt waren wisst ihr wahrscheinlich selber, nehmt es hin und passt beim nächsten mal auf, dass es nicht so weit kommt.


2. Fall: Die Polizei hat euer Auto als verkehrsunsicher eingestuft und die Weiterfahrt verboten und das Fahrzeug auf eure Kosten abschleppen lassen. Die Plaketten wurden abgekratzt und ein teures Sachverständigengutachten wurde erstellt.

Überprüft ob an Hand der obigen Definition Verkehrsunsicherheit vorlag. Trifft diese nicht zu habt ihr gute Chancen die dadurch entstanden Kosten einzuklagen. Sprecht auch mit den Herren, die das teure Gutachten erstellt haben. Erklärt euch für bereit die Gebühr gemäß Gebührenordnung gemäßGebOSt zu zahlen. Wird auf die Zahlung des teuren Sachverständigengutachtens bestanden droht mit Strafanzeige wegen Betruges. Strafanzeige zu stellen, kostet euch übrigens keinen Cent. Begründet eure Betrugsanzeige einfach damit, dass man sich nicht an die Gebührenordnung gemäß GebOSt gehalten hat und euch eine teure freiwirtschaftliche Sachverständigendienstleistung in Rechnung gestellt habt, die ihr nicht in Auftrag gegeben habt. Auch die Sachverständigen und die Polizeibehörden sind an die Verhältnismäßigkeit der Mittel gebunden.

Ich möchte nochmals betonen, dass sich der Einspruch in diesem Fall auf die festgestellte Verkehrsunsicherheit beziehen muss. Mängel wird das Fahrzeug wohl haben. Stellt Schadensersatz wegen der zusätzlichen Kosten, die euch durch die Mängelfehleinschätzung entstanden sind. Wenn der Richter eine Abweichung von der GebOSt feststellt, wittert er Befangenheit und wird er auch dazu geneigt sein festzustellen, dass die Mängeleinstufung nicht im Sinne der oben erwähnten §29-Richtlinie zur StVZO übereinstimmt.

Dieser Kommentar zu Verkehrskontrollen ist nicht provokativ. Er enthält auch keine Beschimpfungen an eine gewisse Berufsgruppe.
Druckt diesen Text aus und verteilt es an alle Fans der Tuning-Szene. Wollt ihr Einspruch einlegen gebt diesen Text auch eurem Rechtsanwalt, dann hat er sich schon mal eine Menge Arbeit gespart."
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schrat
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von schrat »

...jau, einen 319er mit weniger als 5,5cm Bodenfreiheit würde ich auch uneingeschränkt als nicht verkehrssicher einstufen...

Nix wie ab nach Breitburg, oder wie das hieß?
F---r---a---n---k
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Thomas_
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Thomas_ »

[quote="schrat"]...jau, einen 319er mit weniger als 5,5cm Bodenfreiheit würde ich auch uneingeschränkt als nicht verkehrssicher einstufen...
[/quote]

darauf wollte ich nicht hinaus :D , sondern mehr darauf, wie gegen die Willkür vorgegangen werden kann. Denn einen Abschleppwagen zu rufen, ob das noch verhältnismäßig war... dazu müßte man sich doch schon sehr gut in verdeckten Mängeln auskennen, oder?
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Violine3
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Violine3 »

Werde mich Dieter anschließen. Nicht auszudenken, wenn das auf meiner Fahrt nach Griechenland im Februar passiert wäre. Der Bus stände dann in Bozen und die Mäuse für die schon bezahlte Fähre wären auch flöten. Mein Getriebe machte nämlich schlapp (eigentlich war es wohl eher das Schaltgestänge) und ich blieb in Bozen liegen (wo die Jungspunde bei DB das Problem allerdings nicht fanden, sondern erst Reinhard beim Pfingsttreffen). In dem Zusammenhang: Ein dreifach HOCH auf Reinhard!!! Welcher KFZ-Meister läßt sich schon um 22.30 Uhr aus dem Bett holen, um ein AT-Getriebe rauszusuchen!!!
Ansonsten: Fahre schon seit über 20 Jahren nicht mehr zum TÜV - ist für mich eine Inkarnation der Gattung "Beutelratte" (Beutel im XL-Format). Fahre immer in meine kleine Dorfwerkstatt, da macht's mir die DEKRA, kostet weniger und gab noch nie Probleme.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Schlosser »

Wie Gehts eigentlich Frieda in der Zwischenzeit ?
Kommt Sie langsam wieder auf die Beine ???

Jungs Ihr schafft das :top:
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Thomas_
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von Thomas_ »

hallo,
schließe mich der Frage an:
was macht 'Frieda'?

Was haben die Euch für den Krampf abgenommen?

Kopf hoch!
319erUfi
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von 319erUfi »

Und vor allem, warum habt ihr sie nicht nach Barth geschoben???
goforgold
LF Frieda 67
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Re: HILFERUF!! Frieda ist "zwangsstillgelegt"

Beitrag von LF Frieda 67 »

Moin Leute,

Danke für die anteilnehemende Nachfrage, die Frieda ist im winterschlaf in einer Scheune im lezten Dorf in Meck pomm, wo sie niemand findet ;)
Ich hoffe, das ich im Frühjahr dazu komme, etwas zu machen an ihr, schliesslich sinds hauptsächlich Schweissarbeiten, kleine basteleien, eine neue kupplung, federbuchsen und dann müsste sie beim tüver meines vertrauens gut dastehen...hoffe ich zumindest! Meistens kommt es ja eh alles anders.
Ach übrigens,liebe oldtimerfreunde, ich arbeite jetz in BERLIN in einer oldtimerwerkstatt!! Was da so für geile Schüsseln vorbei kommen, ihr würdet mit den ohrn schlackern..vom derbsten Custom-Ami_oldie mit V8 BIG-BLOCK bis Messerschmidt alles am start. Geil!
Barth war leider nicht zu schaffen, da an dem Wochenende bei uns so viel zu tun war..und das hat mich auch echt geärgert!! :Wandhauer:

Aber ich denkemal, dass meck pomm euch gefallen hat und das ihr bestimmt bald mal wiederkommen wollt. Vielleicht kann ich näcstes jahr, dort, wo Frieda jetzt schläft, mal ein kleines treffen organisieren. das wäre dann in der nähe von 17235 Nustrelitz.

So, liebe Freunde des guten Automobilgeschmacks, gehabt euch wohl, pflegt eure schätze schön im Winter und wir sehen uns hoffetlich mal im nächsten Jahr!! :klatsch:

Tschö sagen Frieda und die wilden Reiter!!
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