Unbedenklichkeitsbescheinigung für 6.50 R16 - Reifen???

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LP-28
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für 6.50 R16 - Reifen???

Beitrag von LP-28 »

Moin zusammen,
ich bin immer noch dabei die alte Schlingmann-Feuerwehr wieder auf die Beine zu stellen.... und gerade die sind wohl kaum noch TÜV-kompatibel. Stellt sich die Frage nach Umrüstung auf 6.50-Reifen, was nach vielen Berichten hier im Forum scheinbar kein Problem ist - mit Unbedenklichkeits-
bescheinigung von MB, aber die wollen nach telefonischer Auskunft sage und schreibe 50 Euronen dafür haben.... kann mir jemand von euch seinen Wisch kopieren, oder habt ihr vielleicht nen heißen Tip, wie man da billiger rankommt????? Und vielleicht hat jemand auch noch ein paar -sechs- richtig schöne 6.50iger in der Ecke stehen, die er oder sie schon immer mal loswerden wolltet? Ich wär dankbar für jeden Tip!! Merci
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uwm
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Beitrag von uwm »

Hallo!
Frag einfach mal beim TÜV nach:Der Abrollumfang ist nur 45 mm größer (ca 2 Prozent).Eine Auswirkung auf Bremse oder Tacho ist damit auszuschließen.Üblicherweise werden bis zu 5 Prozen toleriert.
Grüße
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Compay
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abrollumfang

Beitrag von Compay »

kann kaum glauben das es nur 2 % ist
habe immer gehort und auch nachgefragt das es so 4 a 5 % ist (bei TOYO)
und sicher gibt es grosses unterschied zwisschen die verschiedene marken die reifen machen

rob
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uwm
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Beitrag von uwm »

Also eigentlich sind diese Maße genormt.
Daten aus Michelin: 6.00 16 Umfang 2220 mm
6,50 16 Umfang 2265 mm
Auch die Angabe des dynamischen Halbmessers aus einem alten Conti Katalog bringt dassselbe Ergebnis.
Bei Fulda sinds 3 Prozent,ebenso bei Mezteler.
Grüße
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grünerdrache
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Beitrag von grünerdrache »

Hallo
also das Umtragen war kein Problem.
War beim TÜV in Hann. Münden, kannst auch das Gutachten von mir haben und damit hinfahren.
er hat eigentlich nur geguckt, ob die Felge für den Reifen geeignet ist und ob der Radkasten groß genug ist.
Wir könne das auch bei einer Tasse Tee bequatschen, wohnst ja nicht so weit weg.
lg Verena
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