Nicht ganz,
zumindest war es bisher so das im Gesetzestect steht das vorgeschriebene Gurte angelegt werden müßen und nicht vorhandene.
Das heißt im 319 sind keine Gurte vorgeschrieben, müßen also auch nicht angelegt werden wenn vorhanden. Mein Bruder wurde mal mit seinem 65er Bulli angehalten nicht angeschnallt, Gurt vorhanden, keine Strafe.
Da ist allerdings etwas von der EU in der Mache (oder vieleicht schon durch? ) zur Verschärfung der Anschnallpflicht.
Gruß
Michael
damit Dir der Scherriff das glaubt musst Du dann aber den Gesetzestext in gedruckter und von seinem Scheff beglaubigter Version aus der Tasche ziehen können. Kann mir kaum vorstellen dass die das schlucken.
Schön wäre es allerdings
Christian
Oder den Paragrafen nennen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Das schlaue Büchlein sollte der Herr, die Dame der Trachtengruppe dabei haben
Gruß
Michael
Unabhängig davon: ANSCHNALLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Habe im Rettungsdienst gearbeitet und Leute versorgt, die durch die Windschutzscheibe geflogen sind. Eh, ob die wieder "normal" aussehen werden wage ich zu bezweifeln (abgesehen von den Schädelverletzungen!!). Ich kann mich noch gut an ein Kind erinnern, das von der hinteren Sitzreihe eines VW T1 nach vorne durch die Scheibe geschleudert wurde. Da vergehts einem. Deshalb: Scheißegal ob pflicht oder nicht, bei mir sind welche drinne!! Und ich fahr IMMER angeschallt
Hab ich noch zum Thema anschnallpflicht gefunden.
weiss vieleicht noch jemand den § ab wann Gurte nachgerüstet werden müssen?
Neu seit Mai 2006
Kinder unter 3 Jahren dürfen in Autos, die keine Sicherheitsgurte haben, nicht mehr mitgenommen werden. Dies betrifft natürlich vor allem Fahrer von Oldtimern, für deren Fahrzeuge keine Gurtpflicht besteht.
Kinder über 3 Jahre und unter 1,50 Meter Größe dürfen in Autos ohne Gurten nur noch auf dem Rücksitz mitfahren. Verfügt das Auto weder über Gurte noch einen Rücksitz (z.B. zweisitzige Roadster oder Cabrios, dürfen auch Kinder über 3 Jahre nicht mehr mitgenommen werden. Diese Kinder dürfen aber noch im Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden, wenn das Auto vorne Gurte hat.
Schneewittchen42 hat geschrieben:Unabhängig davon: ANSCHNALLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Da geb ich dir allerdings Hundertprozent recht. In allen unseren Oldies sind bei mir Gurte nachgerüstet, auch hinten, und diese werden immer angelegt. Nur der Fahrersitz des 319 hat noch keinen Gurt Grüße
Michael