Beitragvon O319er » 17.10.2014, 13:41
Wenn man über die Sache nachdenkt, kommt man schon ins Zweifeln. Einerseits kann ich all diejenigen verstehen, die sich jetzt darüber aufregen und den Untergang des Gebrauchtwagenmarktes der "HU-losen" prophezeien. Klar, wie soll man ein Fahrzeug ohne TÜV legal auf eigener Achse bewegen, wenn man der Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens beraubt wird?
Andererseits hat es auch einen Grund, warum das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat. Es ist nämlich in den Augen eines Sachverständigen nicht mehr verkehrssicher, stellt also eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Bisher konnte und kann man noch immer mit diesem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen trotzdem fünf Tage lang am Straßenverkehr teilnehmen, auf Autobahnen mit Höchstgeschwindigkeit fahren oder mal eben die Kasseler Berge runterfahren. Alles selbstverantwortlich, so die aktuelle Gesetzeslage. Diese Selbstverantwortung spreche ich jetzt aber vielen Leuten ab! Denn es setzt Sachverstand voraus, einen Schaden an einem Fahrzeug richtig einschätzen zu können. Und ein Betriebswirtschaftler oder eine Sekretärin oder ein Bäcker-Metzger-Maurer hat diesen Sachverstand nicht! Wenn jetzt ein "Unsachverständiger" ein Auto ohne TÜV kauft (weil A: ihm der Verkäufer über den Zustand des Fahrzeuges die Unwahrheit sagt und B: weil ein Bekannter KfZler ist und den Karren wieder flott machen kann) und mit Kurzzeitkennzeichen zulässt, fährt dann eventuell fünf Tage lang die tickende Zeitbombe auf der Straße herum.
Mich hat die bisherige Regel bezüglich der Kurzzeitkennzeichen schon immer gewundert, denn es konnte wirklich die letzte Schrottkarre auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Meine Alltagsautos kaufe ich mittlerweile auch alle im Niedrigpreisbereich, weil ich das Geld an anderer Stelle vernünftiger investieren kann und ich um einen "Hochglanzwagen" bei den heutigen Verhaltensweisen im Strassenverkehr zu viel Angst hätte. Die Autos haben aber immer mindestens noch ein Jahr TÜV oder sind technisch einfach nicht mehr in der Lage am Straßenverkehr teilzunehmen (Motor- oder Getriebeschaden).
Frank